DGUV V3 Prüfung

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Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV V3) ist der Unternehmer bzw. Betreiber verpflichtet, für regelsmäßige Wiederholungsprüfungen an ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, stationären und nicht stationären Anlagen zu sorgen.

 

Wir prüfen für Sie alle medizinischen und nicht-medizinischen ortsveränderliche elektrische Geräte auf elektrische Sicherheit.

 

Unter "ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln" versteht die Unfallverhütungvorschrift alle Betriebsmittel, die während des Betriebs und während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind bewegt oder leicht von einem Platz zu einem anderen Platz gebracht werden können. Darunter fallen beispielsweise handgeführte Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschine), Haushaltsgeräte (z.B. Kaffeemaschine), Bürogeräte (z.B. Drucker, PC-Bildschirm oder Rechner), Verlängerungsleitungen oder Geräteanschlussleitungen.

 

Grundsätzlich hat der Unternehmer bzw. Betreiber die Prüffristen für die elektrischen Betriebsmittel festzulegen. In der Regel werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel jährlich auf elektrische Sicherheit geprüft. Je nach Auslastung und Fehlerquote der Betriebsmittel können vom Unternehmer bzw. Betreiber längere oder kürzere Prüffristen festgelegt werden.

 

Die aktuelle ausgabe der DGUV Vorschrift 3 finden Sie hier.

 

Die Wiederholungsprüfung der elektrischen Sicherheit gemäß DGUV Vorschrift 3 bieten wir an für:

  • elektrische medizinische Geräte
  • sonstige elektrische Geräte

 

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