Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

STK

 

Gemäß §11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist die sicherheitstechnische Kontrolle entsprechend den gesetzlichen Prüfungen nachzuweisen, um festzustellen, ob das Medizinprodukt bestimmungsgemäß betrieben werden kann und funktionstüchtig ist. Dadurch können Gerätemängel und daraus entstehende Gefahren für Patienten, Anwender und Dritte frühzeitig erkannt werden. Das Gesetz schreibt eine STK für alle in Anlage 1 der MPBetreibV genannten Medizinprodukte vor - darunter fallen Geräte wie zum Beispiel Defibrillatoren, EKG-Geräte, Reizstromtherapiegeräte, HF-Chriurgiegeräte, Herzschrittmacher sowie Infusions- und Spritzenpumpen. Der Betreiber muss die sicherheitstechnische Kontrolle je nach Herstellerangabe, spätestens aber alle 2 Jahre, durchführen lassen.

 

Mit Inkrafttreten der neuen Mediziprodukte-Betreiberverordnung am 01.01.2017 gelten neue Vorgaben bezüglich der sicherheitstechnischen Kontrolle an AEDs. Die bisher mögliche 'STK-Befreiung' durch den Hersteller ist jetzt nicht mehr möglich. Der Betreiber des AEDs ist nun verpflichtet, spätestens alle 2 Jahre eine STK an AEDs durchführen zu lassen.

 

Die aktuelle Version der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) finden sie hier.

 

Die Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß §11 der MPBetreibV bieten wir an für:

  • Defibrillatoren manuell / AED
  • Defi/Monitor mit Pacer, NIBP und Temperatur
  • EKG
  • Beatmungsgeräte
  • Reizstromgeräte
  • HF-Chirurgiegeräte
  • Spritzenpumpen (1-Kanal)
  • Infusionspumpen
  • Externe Herzschrittmacher
  • Patientenmonitor inkl. MTK von NIBP und Temperatur

 

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