Messtechnische Kontrolle (MTK)

MTK

 

Die messtechnische Kontrolle (MTK) wird in §14 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt. Durch die gesetzlich vorgeschriebene MTK wird festgestellt, ob das Medizinprodukt die zulässigen maximalen Messabweichungen bzw. Fehlergrenzen einhält. Die messtechnische Kontrolle wird mit kalibirierten Messgeräten durchgeführt und umfasst somit die Beurteilung der Messgenauigkeit der Medizinprodukte zum Zeitpunkt der Überprüfung. Das Gesetz schreibt eine MTK für alle in Anlage 2 der MPBetreibV genannten Medizinprodukte vor - darunter fallen Geräte wie zum Beispiel Infrarot-Thermometer, medizinische Elektrothermometer, Tretkurbelergometer oder invasive und nicht-invasive Blutdruckmessgeräte. Die MTK muss in regelmäßigen Abständen je nach Herstellerangabe oder abhängig vom Gerätetyp spätestens nach 1 oder 2 Jahren durchgeführt werden.

 

Die aktuelle Version der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) mit den Geräte-abhängigen Prüffristen finden Sie hier.

 

Die messtechnische Kontrolle gemäß §14 der MPBetreibV bieten wir an für:

  • Medizinische Thermometer
  • Infrarot-Thermometer
  • Invasive Blutdruckmessgeräte
  • Nicht-Invasive Blutdruckmessgeräte (automatisch/manuell)

 

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